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Events & Aktuelles
Do., 23.02.2012
"Wellness- und After-Job Party im Chateau-Deux"Happy Hour : 16:00-17:00 Uhr : 75,00 €
Der Donnerstag im Chateau-Deux bedeutet "Erotik, Wellness, Sauna und After-Job-Party"!
...
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Fr., 24.02.2012
"Trio / Paare Abend im Chateau-Deux"Erneut veranstalten wir an diesem Freitag einen erotischen Trio-Abend, d.h. Einzeldamen und Einzelherren haben in Kombination mit einem Paar im Chatea ...
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Sa., 25.02.2012
"Erotikdisco im Chateau-Deux"Erotikdisco im Chateau-Deux.
Musikalisch wird dieses Event von unserem hauseigenen DJ begleitet, der Euch kräftig einheizen und die Na ...
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Do., 01.02.2012
"Wellness- und After-Job Party im Chateau-Deux"Happy Hour : 16:00-17:00 Uhr : 75,00 €
Der Donnerstag im Chateau-Deux bedeutet "Erotik, Wellness, Sauna und After-Job-Party"!
...
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Fr., 02.03.2012
"Happy Hour" im Chateau-Deux!!"Happy Hour !!!
18:00 Uhr - 20:00 Uhr : 60,00 € "all inclusive"
Der Freitag dient als Schnupperabend, um sowohl allen interessi ...
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Sa, 03.03.2012
"Große Mitsommernachtsparty im Chateau-Deux"An diesem ersten Samstag findet die beliebte Mitsommernachtsparty im Chateau-Deux statt.
Paare, die Erotik und Party in stilvollem Ambi ...
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Fr., 09.03.2012
"Happy Hour" im Chateau-Deux!!"Happy Hour !!!
18:00 Uhr - 20:00 Uhr : 60,00 € "all inclusive"
Der Freitag dient als Schnupperabend, um sowohl allen interessi ...
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Sa, 10.03.2012
"Erotikdisco im Chateau-Deux"Erotikdisco im Chateau-Deux.
Musikalisch wird dieses Event von unserem hauseigenen DJ begleitet, der Euch kräftig einheizen und die Na ...
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Fr., 16.03.2012
"Happy Hour" im Chateau-Deux!!"Happy Hour !!!
18:00 Uhr - 20:00 Uhr : 60,00 € "all inclusive"
Der Freitag dient als Schnupperabend, um sowohl allen interessi ...
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Stellenausschreibung - BewerbungWir suchen Verstärkung für unser junges Team :
1. zuverlässige Putzkraft
2. selbstständigen Koch oder Köchin
3. sym ...
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Impressum
Club Chateau Deux e. V.
im Jagdhaus ehemaliges Coco
Schmelztalstrasse 50
53604 Bad Honnef
Telefon / Bandansage: +49 (0)2224 / 901 52 32
Telefon / Persönlich: +49 (0)160 / 28 26 296
E-Mail: info@chateau-deux.de
Gemeinschaftlich vertretungsbefugt:
1. Vorsitzende: Tanja Stegherr
c/o Schmelztalstrasse 50
53604 Bad Honnef
Amtsgericht Siegburg
Registernummer: fehlt noch
Design & Programmierung
www.caliando.de [
info@caliando.de]
Individuelle, exklusive und kundenorientierte Webdesignlösungen
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Satzung
§ 1 Name und Zweck
Der „Club Chateau Deux“ ist gegründet worden, zwecks Kommunikations - und
Informationsaustausch aufgeschlossener Paare. Die Förderung des zwischenmenschlichen,
toleranten und entspannten Umgangs miteinander soll hierbei im Vordergrund
stehen.
§ 2 Sitz des Vereins
1. Der Sitz des Vereins ist Bad Honnef
2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr
3. Der Verein ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Siegburg eingetragen.
§ 3 Organe
Organe des Vereins sind:
1. der Vorstand
2. die Mitgliederversammlung
3. die Planungs- und Organisationsausschüsse
§ 4 Der Vorstand
Der Vorstand setzt sich aus 4 Mitgliedern zusammen:
1. dem Vorsitzenden
2. dem stellv. Vorsitzenden
3. dem Kassenführer
4. dem Schriftführer
Der Verein wird gerichtlich und aussergerichtlich vertreten durch den 1.
und 2. Vorsitzenden
§ 5 Mitgliederversammlung
Im Jahr soll mindestens einmal eine ordentliche Hauptversammlung stattfinden,
und zwar im zweiten Quartal des Kalenderjahres. Sie wird durch den Vorstand
zwei Wochen vorher durch einfachen Brief einberufen. Sie hat folgende Aufgaben:
1. Entgegennahme des Geschäfts- und Kassenberichtes
2. Entlastung des Vorstandes
3. Wahl eines neuen Vorstandes, sofern der Vorstand 2 Jahre im Amt ist.
4. Festsetzung der Mitgliedbeiträge
5. Satzungsänderungen
§ 6 Außerordentliche Mitgliederversammlung
Der Vorstand kann von sich aus eine außerordentliche Mitgliederversammlung
einberufen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss von ihm einberufen
werden, wenn mindestens 50 % der Mitglieder einen begründeten Antrag
stellen.
§ 7 Abstimmungen
Sofern das Gesetz oder die Satzung nicht entgegensteht, werden alle Beschlüsse
mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder wirksam. Wahlen sollen
geheim durchgeführt werden.
§ 8 Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die sich im Besitz
der bürgerlichen Ehrenrechte befindet.
§ 9 Erwerb der Mitgliedschaft
Voraussetzungen für die Aufnahme und den Erwerb der Mitgliedschaft sind:
der Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte
die Zahlung der laufenden Mitgliedsbeiträge
§ 10 Beendigung der Mitgliedschaft
1. Die Mitgliedschaft kann durch eingeschriebenen Brief mit einer Frist
von sechs Wochen zum Ablauf des Geschäftsjahres gekündigt werden. Diese
Kündigung muss dem Vorstand zugestellt werden. Mit Beendigung der Mitgliedschaft
erlöschen alle Ansprüche an den Verein.
2. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden,
sofern ein wichtiger Grund vorliegt (Verstoss gegen die Satzung oder Beschlüsse
des Vereins, Zahlungseinstellung der Mitgliedsbeiträge, unehrenhaftes Verhalten).
§ 11 Auflösung
Die Auflösung des Vereins ist nur möglich, wenn die anwesenden Mitglieder
auf der Hauptversammlung zustimmen und mindestens 50 % einen entsprechenden
Antrag schriftlich beim Vorstand einen Monat vor der Hauptversammlung eingebracht
haben. Ein Beschluss über die Auflösung kann nur dann gefasst werden, wenn
auf der Hauptversammlung mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sind.
In anderen Fällen ist eine zweite Versammlung innerhalb einer Frist von
4 Wochen mit gleicher Tagesordnung durchzuführen.
§ 12 Gerichtsstand
Für Streitigkeiten zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern sind die Gerichte
zuständig, in deren Bereich der Verein seinen Sitz hat.
§ 13 Satzungsänderungen
Anträge auf Änderung der Satzung können vom Vorstand oder von mindestens 5
Mitgliedern gestellt werden. Dem Antrag ist zuzustimmen, wenn in der Hauptversammlung
zwei Drittel der anwesenden Mitglieder zustimmen.
Bildnachweis
Foto Header: © shantu, Photocase (
www.photocase.com)